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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Altersspezifische Geburtenziffer

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Altersspezifische Geburtenziffer  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Spezifische Geburtenziffern1, Fruchtbarkeitsziffern1 (siehe hierzu §601) sind alle Ziffern, zu deren Berechnung die Zahl der Lebendgeborenen auf eine Personengruppe im fortpflanzungsfähigen Alter (620-1), sei es auf den mittleren Bestand oder auf gemeinsam durchlebte Jahre (siehe 135-7), bezogen wird. Wenn nicht anders angegeben, handelt es sich um spezifische Geburtenziffern für Frauen2, weibliche Fruchtbarkeitsziffern2, d.h. die Geburten werden auf einen mittleren Frauenbestand berechnet; die gemeinsam durchlebten Jahre nennt man Frauenjahre3. Manchmal werden in entsprechender Weise auch spezifische Geburtenziffern für Männer4, männliche Fruchtbarkeitsziffern4 berechnet. Spezifische Geburtenziffern werden im allgemeinen je 1 000 Personen angegeben, wohlgemerkt Personen entsprechender Merkmale wie Geschlecht, Alter, Familienstand, usw.. Bezieht man die ehelich Lebendgeborenen (610-3) auf den Bestand an verheirateten Frauen im gebärfähigen Alter, so erhält man die allgemeine eheliche Fruchtbarkeitsziffer5, entsprechend berechnet sich die allgemeine nichteheliche Fruchtbarkeitsziffer6, indem die nichtehelich, unehelich (A), außerehelich (CH) Lebendgeborenen (610-4) auf den Bestand an ledigen, verwitweten und geschiedenen Frauen im gebärfähigen Alter bezogen werden. Die allgemeine Fruchtbarkeitsziffer8 ist die Zahl aller Lebendgeborenen je 1 000 Frauen im gebärfähigen Alter unabhängig vom Familienstand der Frauen bzw. der Legitimität der Kinder. Ziffern, die sich auf engere Altersabschnitte (wie 1 Jahr oder 5 Jahre) beziehen, heißen altersspezifische Geburtenziffern9, altersspezifische Fruchtbarkeitsziffern9.

  • 9. Die altersspezifischen Geburtenziffern sind sowohl Ziffern erster als auch zweiter Art (133-4*). Andere Formen der Ziffern zweiter Art, die in diesem Zusammenhang auch reduzierte Geburten (frz.: naissances reduites) genannt werden, kann man berechnen, indem man Lebendgeborene nach der Ehelichkeit oder der Ordnungsnummer auf alle Frauen (ohne Unterscheidung nach dem Familienstand oder der Parität) bezieht.


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