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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Zwangswanderung

Aus Demopædia
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Zwangswanderung  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Im Gegensatz zur freiwilligen Wanderung (806-1) liegt Zwangswanderung1 vor, wenn Personen durch Staatsorgane zur Wanderung gezwungen werden. Beispiele von Zwangswanderungen sind zwangsweise Rückwanderungen in das Heimatland, Repatriierung2, Rückführung in die Heimat2, genannt, sowie die Ausweisung3, Vertreibung3 von Individuen oder von Bevölkerungsgruppen. Eine Evakuierung4 wird im allgemeinen zum Schütze der Bevölkerung vor Katastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen, Kriegsgeschehen etc. angeordnet. Werden Personen zur Wanderung aus Umständen veranlaßt, die bei einem Verweilen zur Gefahr der Verfolgung oder Unterdrückung geführt hätten, so werden sie als Flüchtlinge5 bezeichnet. Während Flüchtlinge einen gewissen Entscheidungsspielraum in der Wahl ihres Zielorts haben, sind Zwangsumsiedler6 Wanderer, denen die Staatsorgane den Zielort vorgeschrieben haben. Dabei handelt es sich oft um eine Bevölkerungsumsiedlung7, d.h. eine von den Staatsorganen erzwungene oder organisierte Kollektivwanderung (807-1). Eine solche Umsiedlung führt bisweilen zu einem Bevölkerungsaustausch8 zwischen Staaten, der infolge von Grenzänderungen oder zur Lösung von Minderheitenproblemen (siehe 333-4) durchgeführt wird.

  • 5. In manchen Ländern werden Flüchtlinge, die sich um Aufnahme (Asyl) bewarben, als Asylbewerber, und denen diese Aufnahme gewährt wurde, als Asylanten bezeichnet.


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