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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Vorübergehend anwesende Person

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Vorübergehend anwesende Person  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Bestimmte Techniken der Volkszählung haben zur Unterscheidung von Wohnbevölkerung1 und ortsanwesender Bevölkerung2 geführt. Zur Wohnbevölkerung gehören Personen, die am Zählungsort ihren ständigen Wohnsitz haben. Sie untergliedert sich in die anwesenden Personen3, d.h. jene, die am Zähltag am Ort weilen, und in die vorübergehend abwesenden Personen4, d.h. jene, die am Zähltag nicht anwesend sind. Die ortsanwesende Bevölkerung umfaßt die von der Wohnbevölkerung anwesenden Personen und vorübergehend anwesende Personen5, das sind solche, die sich am Zähltag vorübergehend im Erhebungsgebiet aufhalten. Die Ermittlung der Wohnbevölkerung und der ortsanwesenden Bevölkerung kommt nicht zum gleichen Ergebnis, auch nicht für die Bevölkerung eines ganzen Landes. Unter Wohnsitz6, Wohnort6 versteht man den Ort der ständigen Niederlassung einer Person. Personen, die nicht in privaten Haushalten, sondern in Einrichtungen wie Internaten, Altenheimen usw. wohnen, werden als Anstaltsbevölkerung7 bezeichnet. Für Personen ohne festen Wohnsitz8 werden im Rahmen von Volkszählungen üblicherweise Sonderregelungen getroffen.

  • 1. Im österreichischen Amtsdeutsch auch Volkszahl. In der Schweiz wurde ab 1985 der Begriff Wohnbevölkerung durch ständige Wohnbevölkerung ersetzt. Hierin sind die Saisonarbeiter nicht mehr (wie vor 1985) enthalten.
  • 5. Hierzu gehören z.B. Gäste (auch ausländische), die in Privathaushalten untergebracht sind.
  • 6. Falls Personen an zwei Orten Wohnsitze unterhalten, wird zwischen einem ersten Wohnsitz, Hauptwohnsitz und einem zweiten Wohnsitz unterschieden.


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