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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Stichprobenerhebung

Aus Demopædia
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Stichprobenerhebung  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Die Volkszählungen1 dienen der Gewinnung von Daten über den Bevölkerungsstand (201-8) zu einem bestimmten Zeitpunkt. Zumeist werden alle Einwohner eines Landes gleichzeitig gezählt; man spricht dann von einer allgemeinen Volkszählung2. Gelegentlich werden die Zählungen auf eine bestimmte Bevölkerungskategorie oder auf einen Landesteil beschränkt; dann spricht man von einer Teilvolkszählung3. Auf jeden Fall bedeutet der Ausdruck „Zählung” (oder „Zensus”) eine Vollerhebung4 Totalerhebung4, d.h. es werden Angaben über jede Person, die der Bevölkerung oder dem ins Auge gefaßten Bevölkerungsteil zugehört, erhoben. Im Gegensatz dazu ist der Mikrozensus5, die repräsentative Haushaltserhebung (CH)5, auf eine (in der Regel große) Bevölkerungsstichprobe beschränkt und gehört daher zur Gattung der Stichprobenerhebungen6 (§ 160). Zur Erprobung einer Zählung oder Erhebung (203-4) bzw. zur Testung von Erhebungsmethoden und Fragestellungen führt man mitunter eine oder mehrere Probeerhebungen7 oder Pretests7 durch. Um die Vollständigkeit (230-2) und Genauigkeit (230-1) der im Rahmen einer Volkszählung gesammelten Daten zu prüfen, werden anschließend manchmal auch postzensale Kontrollerhebungen9 vorgenommen.

  • 1. Die modernen Volkszählungen entsprechen dem, was man früher Kopfzählungen (vgl. auch 110-2) nannte. Man verstand damals unter Zählung jede zahlenmäßige Feststellung, wie ungenau auch immer, durch irgendeinen Zählvorgang. Eine „Bevölkerungszählung” konnte z. B. auf einer Zählung der durch mehrere Jahre hindurch registrierten Taufen (214-2) oder Begräbnisse (214-3) beruhen, oder auf Zählungen der Herdfeuer (110-3), ja sogar der Pfarrsprengel.
  • 7. Damit nicht zu verwechseln sind Vorerhebungen, bei denen z.B. Gebäudeverzeichnisse als Grundlage für den eigentlichen Zählungsvorgang angelegt werden.


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