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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Landarbeiter(in)

Aus Demopædia
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Landarbeiter(in)  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Im Bereich der Landwirtschaft haben sich bestimmte Bezeichnungen zur Charakterisierung der spezifischen Eigenart dort Tätiger entwickelt. Bei den Landwirten1, worunter Personen zu verstehen sind, die den Boden landwirtschaftlich zu Erwerbszwecken nutzen, können Grundbesitzer2, d.h. Eigentümer des Bodens, Pächter3, d.h. solche, die das Land zur Nutzung gegen Entgelt von einem Grundbesitzer gepachtet haben, sowie Halbpächter3 und share cropper3 unterschieden werden. Letzteren wird Land und Vieh gegen Abgabe eines Teils der Ernte zur Verfügung gestellt. Share cropper haben in der Regel keinen Pachtvertrag. Als Landarbeiter4 zählen bei Landwirten beschäftigte Personen, die nicht mithelfende Familienangehörige (353-5) sind.

  • 1. Als Nebenerwerbslandwirte werden Personen bezeichnet, die im Hauptberuf eine nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, daneben aber - im allgemeinen unter Mithilfe von Familienangehörigen - einen (meist kleinen) landwirtschaftlichen Betrieb unterhalten. Für bestimmte Typen von Kleinlandwirten gibt es zahlreiche regionalspezifische Bezeichnungen, z.B. Kötter, Kätner, Brukleute, Keuschler.
  • 4. Bei Landarbeitern können ständig Beschäftigte von Saisonarbeitern und Tagelöhnern unterschieden werden. Saisonarbeiter sind oft Wanderarbeiter.


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