The Demopædia Encyclopedia on Population is under heavy modernization and maintenance. Outputs could look bizarre, sorry for the temporary inconvenience

Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Heiratsurkunde

Aus Demopædia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Heiratsurkunde  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


In manchen Ländern kann eine Ehe nur geschlossen werden, wenn während einer gewissen Zeit vorher ein Aufgebot1 öffentlich ausgehängt war. Der Zweck dieser Bestimmung ist, die beabsichtigte Eheschließung(501-4) der Öffentlichkeit bekanntzumachen, um im Fall des Vorliegens von Ehehindernissen Dritten die Möglichkeit zum Einspruch zu geben. In vielen Ländern ist ein Ehefähigkeitszeugnis2, amtliche Ehegenehmigung2, erforderlich, bevor die Heirat stattfinden kann. Eine Heiratsurkunde3, Trauschein3, wird gewöhnlich dem neuverheirateten Paar4 - auch Hochzeitspaar4 genannt - nach der Eheschließungszeremonie ausgehändigt. Die Begriffe Vollziehung der Ehe5, vollzogene Ehe5, bedeuten, daß es zwischen den Ehepartnern (501-5) zur sexuellen Vereinigung gekommen ist.

  • 1. Die zukünftigen Ehepartner gelten als verlobt oder als Verlobte (f rz.: fiancés), wenn sie das Aufgebot bestellt oder sich ein mehr oder weniger förmliches gegenseitiges Heiratsversprechen (Verlobung ; frz.: fiançailles) gegeben haben.
  • 2. In der Bundesrepublik Deutschland wird i.d.R. ein von den Behörden ihres Heimatlandes ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer verlangt, in dem bescheinigt wird, daß der in der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigten Eheschließung eines Ausländers kein in den Gesetzen des Heimatlandes begründetes Ehehindernis entgegensteht.
  • 4. Am Tag der Eheschließung oder eine gewisse Zeit vorher wird ein Mann Bräutigam (engl.: bridegroom, groom) und eine Frau Braut (engl.: bride) genannt; beide zusammen werden als Brautleute bezeichnet. Von einem Brautpaar spricht man nur am Hochzeitstag.


Mehr...