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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Geburtenziffer

Aus Demopædia
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Geburtenziffer  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Der allgemeine Ausdruck Geburtenziffer1 beinhaltet eine Ziffer, zu deren Berechnung die Anzahl der Lebendgeborenen (601-5/601-5*) einer Bevölkerung oder Teilbevölkerung auf die entsprechende Bevölkerungszahl (401-7) bezogen wird. Die Ziffer wird gewöhnlich je 1 000 angegeben und bezieht sich auf ein Jahr. Ohne weiteren Zusatz ist in der Regel die rohe Geburtenziffer2, als Lebendgeborene je 1 000 der durchschnittlichen Bevölkerung (401-5) definiert, gemeint. Man berechnet gelegentlich auch die (rohe) eheliche Geburtenziffer4 und die (rohe) nichteheliche5, (A) (rohe) uneheliche Geburtenziffer5, (CH) (rohe) außereheliche Geburtenziffer5, indem die ehelichen bzw. nichtehelichen oder unehelichen (A) oder außerehelichen (CH) Geburten (610-3/610-4) auf die durchschnittliche Bevölkerung bezogen werden, häufiger jedoch die Nichtehelichenquote6, Unehelichenquote6 (A), Außerehelichenquote6 (CH) (Anteil der nichtehelich, unehelich (A), außerehelich (CH) Lebendgeborenen an allen Lebendgeborenen, im allgemeinen in Prozent). Zum Vergleich der Geburtenhäufigkeit verschiedener Bevölkerungen berechnet man standardisierte Geburtenziffern7, um Alters- und Geschlechtsstruktureffekte auszuschalten. Liegen keine verläßlichen Geburtenstatistiken vor (keine oder unvollständige Registrierung), berechnet man als Maßzahl der Geburtenhäufigkeit die Kinder-Frauen-Proportion8. Dabei werden - ausgehend von einer Gliederung der Bevölkerung nach Alter und Geschlecht (siehe §325) - die 0-4jährigen, bisweilen auch die 5-9jährigen oder die O-5jährigen Kinder auf die Frauen im gebärfähigen Alter, in der Regel 15 bis 49 Jahre, bezogen.
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