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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Familienstand

Aus Demopædia
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Familienstand  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Eine Bevölkerung läßt sich nach dem Familienstand1, Zivilstand (CH)1, in verschiedene Gruppen gliedern. Ledige2 oder ledige Personen2 sind solche, die niemals verheiratet waren. Unter den Ledigen wird nach dem Geschlecht zwischen ledigen Männern3 und ledigen Frauen4 unterschieden. Die Gruppe der Verheirateten5 oder verheirateten Personen5 wird von denjenigen gebildet, die einen Ehepartner (501-5) haben. Sie schließt folglich Personen aus, deren Ehe durch Verwitwung (510-7), Scheidung (511-1), Nichtigkeitserklärung (513-1) oder Aufhebung (513-4) gelöst worden ist, umfaßt aber auch verheiratete Personen, die von ihrem Ehepartner getrennt leben (512-6). Die verheirateten Personen gliedern sich nach dem Geschlecht in verheiratete Männer6 und verheiratete Frauen7. Unter den Bezeichnungen nichtledige Personen8, jemals verheiratete Personen8, faßt man alle Personen mit Ausnahme der Ledigen zusammen, also verheiratete, verheiratet getrenntlebende, verwitwete sowie diejenigen Personen, bei denen eine Ehe durch Scheidung, Aufhebung und u.U. Nichtigkeitserklärung gerichtlich gelöst wurde.

  • 1. In vielen Statistiken werden die vier Familienstandskategorien ledig, verheiratet, verwitwet (510-6) und geschieden (511-4) ausgewiesen; bei den Verheirateten erfolgt manchmal ein gesonderter Nachweis für die verheiratet Getrenntlebenden (512-6).
  • 2. Gelegentlich werden selbst Personen, deren bislang einzige Ehe für nichtig erklärt (vgl. 513-1) wurde, nicht mehr zu den Ledigen gezählt. Ledige Personen leben im Ledigenstand.
  • 3. u. 4. Falls die Betrachtung auch Minderjährige (Kinder und Jugendliche) einschließt, sind die allgemeineren Begriffe ledige männliche Personen bzw. ledige weibliche Personen vorzuziehen. Ledige Männer bzw. ledige Frauen werden umgangssprachlich auch als Junggesellen bzw. Junggesellinnen bezeichnet.
  • 5. Die nicht zu dieser Kategorie gehörenden Personen können unter der Bezeichnung Nicht-Verheiratete oder nichtverheiratete Personen zusammengefaßt werden.


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