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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (zweite Ausgabe 1987)

Aufbereitung nach dem Wohnort

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Aufbereitung nach dem Wohnort  
Definition aus der zweiten Ausgabe (1987)


Die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung1 wurde früher aufgrund tabellarischer Auszählungen (203-2) aus den Kirchenbüchern (214-1) und staatlichen Standesregistern (211-4) erstellt, wobei die statistischen Ämter (204-4) im wesentlichen nur die Aufgabe der Komprimierung hatten. Später wurden zeilenweise Auszüge (220-1) über die einzelnen Standesfälle verwendet. Heute basiert sie auf Standesamts-Zählkarten2, die anläßlich der Eintragung (211-3) ausgefüllt werden und die für statistische Zwecke benötigten Einzelangaben über das Ereignis und die beteiligten Personen enthalten. Im Gegensatz zur Registrierung der Standesfälle (211-1) nach dem Prinzip des Ereignisortes liegt den statistischen Tabellen hauptsächlich eine Aufbereitung nach dem Wohnort3 zugrunde. In zeitlicher Hinsicht beziehen sich die endgültigen Ergebnisse (136-2) stets auf den Zeitraum, in dem sie tatsächlich stattgefunden haben.

  • 1. Obwohl es sich bei den Standesfällen streng genommen um biosoziale Ereignisse handelt, wird in der Statistik nach wie vor von natürlicher Bevölkerungsbewegung gesprochen.
  • 2. Manchmal erfolgen die Mitteilungen der Standesämter auf einem Durchschlag des Vordruckes für die Anzeige (211-3*), wie z.B. bei Geburten und Sterbefällen in Österreich.
    Die Zählkarten oder -blätter über rechtskräftige Urteile und Beschlüsse auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung (CH: Ungültigerklärung) der Ehe werden von den zuständigen Justizbehörden ausgefüllt.
    Mit ein und derselben Zählkarte können zumeist verschiedenartige Ereignisse abgedeckt werden. Geburtenzählkarten: Lebend- und Totgeburt (in der Schweiz jedoch getrennte Vordrucke); Eheschließungszählkarten: Heirat und Legitimierung gemeinsamer vorehelicher Kinder; Sterbefallzählkarten: Tod und Verwitwung (des überlebenden Ehepartners). Das Ereignis der Verwaisung wird in Bewegungsstatistiken kaum irgendwo erfaßt, es sei denn, man dehnt diesen Begriff auf die von Scheidung der Eltern betroffenen Kinder aus („Scheidungswaisen”).


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